Ja, vom Staat gibt es eine Smart-Home-Förderung und zahlreiche Programme. Förderungen können beispielsweise über das BAFA oder die KfW beantragt werden.


Smart-Home-Förderung
Sie möchten in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus Smart Home einsetzen und eine Förderung erhalten? Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme es gibt.
5 Minuten Lesedauer | 24.03.2023
Inhalt
Auf einen Blick: Smart-Home-Förderung
- Im Bereich Smart Home sind Zuschüsse und günstige Kredite möglich
- Bundesförderung besteht aus drei Teilprogrammen, die von KfW und BAFA vergeben werden
- Staatliche Förderung im Smart Home auch über Steuerminderung möglich
- Geförderte Produkte von gewählter Maßnahme abhängig
- Anträge für KfW und BAFA sind vor Auftragsvergabe zu stellen
Ja, KNX ist über die Maßnahmen von BAFA oder KfW förderfähig. Welche Produkte genau gefördert werden können, ist von der jeweiligen Maßnahme abhängig.
Ja, für 2023 sind neue KfW-Förderungen geplant. Seit März steht beispielsweise für Wohngebäude das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (297, 298) bereit.
Für jede Maßnahme ist nur ein BAFA-Antrag zulässig. Werden mehrere verschiedene Maßnahmen durchgeführt, kann für jede der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden.
Der Fördergeber: Wer bezuschusst Smart Home?
Ein Smart Home hilft dabei, Energie einzusparen, erhöht den Einbruchschutz und macht den Alltag komfortabler. Für eine Smart-Home-Förderung sind besonders die Themen barrierefreies Wohnen, Energiesparen und Einbruchschutz interessant. Doch welche Fördergeber gibt es und was wird bezuschusst? Wir zeigen Ihnen, welcher Zuschuss im Smart Home möglich ist.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst Programme für die Förderung im Gebäudebereich, die die Energieeffizienz und erneuerbare Energien betrifft. Dabei setzt sich die BEG aus drei Teilprogrammen zusammen:
- BEG WG: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
- BEG NWG: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
- BEG EM: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Die Vergabe der Kredite und Zuschüsse erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Je nach Förderprogramm ist der Antrag für die Smart-Home-Förderung daher bei der KfW oder dem BAFA zu stellen. Die KfW ist für die Förderprogramme BEG WG und BEG NWG zuständig. Einzelmaßnahmen im Rahmen des Programms BEG EM können hingegen beim BAFA gestellt werden.
BEG-Kredite: Förderung durch die KfW
Die KfW unterstützt als deutsche Förderbank zahlreiche Maßnahmen. Der Fokus der Förderung liegt bei der KfW in den Bereichen Sanierung, Barrierefreiheit und Einbruchschutz. Zu den Maßnahmen zählt die KfW auch den Bereich Smart Home. Dies ist aufgrund der Zielsetzungen der Bundesregierung möglich, sodass die KfW die Förderung von Smart Home übernimmt. Wenn Sie umfassende Sanierungsarbeiten vornehmen und Smart Home nachrüsten, ist eine Förderung über die KfW möglich.
Ein typischer Förderungsfall der KfW ist beispielsweise, wenn Sie den Bereich „Altersgerecht Umbauen“ auch mit Smart-Home-Einbruchschutz angehen und dafür smarte Produkte einsetzen. Smart-Home-Geräte, die zum Einbruchschutz beitragen, sind zum Beispiel Tür-Fensterkontakte, Überwachungskameras und smarte Sirenen.


BEG-Zuschüsse vom BAFA
Eine staatliche Förderung durch das BAFA im Smart Home ist für Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen verbessern. Dadurch können Sie beispielsweise eine Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie im Smart Home die Heizung nachrüsten.
Eine Smart-Home-Förderung durch das BAFA ist zum Beispiel bei smarten Heizungsthermostaten möglich. Doch die Förderung ist auch für Tür-Fensterkontakte, smarte Steckdosen oder die Lichtsteuerung im Smart Home möglich. Denn alle Produkte unterstützen Sie, um mit Smart Home Strom sparen zu können.
Alternative Förderungsmaßnahmen im Smart Home
Für das Smart Home ist eine Förderung nicht nur über das BAFA oder die KfW möglich. In Deutschland gibt es weitere Möglichkeiten, um einen Zuschuss für das Smart Home zu erhalten. Dazu gehören Förderungen durch die Bundesländer und Kommunen, da auch in vielen Bundesländern Fördermittel bereitstehen.
Zusätzlich ist eine Smart-Home-Förderung auch hier möglich:
- Einige Landeskirchen und Bistümer bieten Familien zinsvergünstigte oder zinslose Darlehen.
- Bei einem Bausparvertrag und einem geringen Einkommen kann die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie genutzt werden.
Neben der direkten Förderung ist auch eine staatliche Förderung im Bereich Smart Home über ein steuerliches Absetzen möglich. Die Kosten energetischer Maßnahmen lassen sich über die Einkommensteuererklärung absetzen. Über drei Jahre können 20 Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden. Die maximale absetzbare Förderungshöhe liegt bei 40.000 Euro.


Smart Home: Diese Maßnahmen werden gefördert
Eine Smart-Home-Förderung kann für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Innerhalb der Maßnahmen gibt es zahlreiche smarte Produkte, die für die Förderung infrage kommen. Zu den geförderten Maßnahmen im Bereich Smart Home gehören:
- Altersgerecht Umbauen (KfW)
- Barrierefreiheit verbessern (KfW)
- Einbruchschutz installieren (KfW)
- Wohngebäude (Effizienzhaus) sanieren (BAFA und KfW)
- Einzelmaßnahmen, wie Sanierung der Heizung (BAFA)
Doch welche Smart-Home-Produkte sind innerhalb der Maßnahmen für eine Förderung geeignet?
Zuschuss für „Altersgerecht Umbauen“ mit Smart Home (KfW Kredit 159)
Die KfW fördert Maßnahmen, die geeignet sind, um die Barrierefreiheit zu verbessern und Barrieren zu reduzieren. Dazu zählen auch eine Erhöhung des Wohnkomforts und der Einbruchschutz. Daher sind mit KfW Kredit 159 zahlreiche Smart-Home-Produkte für eine Förderung geeignet. Dazu zählen unter anderem:
- Tür-Fensterkontakte
- Videotürklingel als Türkommunikations-System
- Smarte Beleuchtung
- Smart-Home-Lichtschalter
- Smarte Heizungssteuerung
- WLAN-Kameras
Smart Home von Hama
Mit Smart Home Barrierefreiheit verbessern und fördern (KfW-Zuschuss 455-B)
Als Smart-Home-Förderung kommen nicht nur Kredite infrage. Auch ein Zuschuss zum Smart Home ist als Förderung möglich, wie beispielsweise beim Verbessern der Barrierefreiheit. Der Investitionszuschuss ist ebenfalls für Produkte aus dem Bereich Smart Home vorgesehen, die die Barrierefreiheit verbessern und Barrieren reduzieren.
In diesem Bereich ist besonders das Thema Ambient Assisted Living (AAL) interessant. Zu den geförderten Produkten zählen die gleichen Bereiche wie beim Zuschuss für das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“.
Förderung für Smart-Home-Einbruchschutz (KfW 455-E)
Der Einbruchschutz im Smart Home ist aus vielen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Wer neue oder weitere Installationen in diesem Bereich plant, kann ebenfalls eine Smart-Home-Förderung erhalten. Förderfähig sind alle smarten Anwendungen, die als Schutz zum Einsatz kommen können.
Wohngebäude mit energetischen Maßnahmen sanieren (KfW 261)
Möchten Sie Ihr Haus zu einem Effizienzhaus sanieren und kommen Lösungen aus dem Bereich Smart Home zum Einsatz, lässt sich ebenfalls eine spezielle Förderung für die Smart-Home-Geräte beantragen. Dadurch können Sie Ihr Haus im Bereich Energie und Smart Home sanieren. Zu den Smart-Home-Produkten zählt beispielsweise eine smarte Heizungssteuerung.


Smart-Home-Förderung für Einzelmaßnahmen
Durch das BAFA beziehungsweise die BEG lassen sich auch Einzelmaßnahmen im Smart Home fördern. Steht zum Beispiel Einbau einer neuen Heizung an und Sie entscheiden sich für ein Modell mit smarter Regeltechnik, ist eine Förderung durch das BAFA möglich.
Förderungsprogramme in der Übersicht
Antragsberechtigt sind alle Investoren, sodass auch eine KfW-Förderung für Mieter zulässig ist. Dadurch können auch Mieter für die Investition in ein Smart Home eine Förderung beantragen. Doch welche Förderung für das Smart Home gibt es genau und welchen Kredit oder Zuschuss gibt es für Smart Home in Alt- oder Neubau?
Programm für die Smart-Home-Förderung | Geförderte Maßnahmen |
Förderungshöhe als Kredit oder Zuschuss | Beispiele für geförderte Smart-Home-Produkte |
---|---|---|---|
KfW-Kredit 159: Altersgerecht Umbauen | Abbau von Barrieren, Erhöhung des Wohnkomforts und verbessern des Einbruchschutzes | Förderkredit bis zu 50.000 Euro | Kameras, Türklingel, WLAN-Steckdosen, smarte Lichtsteuerung, Tür-Fensterkontakte, Heizungssteuerung und viele weitere Produkte |
KfW-Kredit 261: Energieeffizient sanieren | Energieeffizientes Sanieren von Haus und Wohnung | Förderkredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit | Smarte Heizungssteuerung |
KfW-Kredit 455-B: Zuschuss Reduzierung Barrieren | Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wohnkomforts, indem Barrieren abgebaut werden | Zuschuss in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Investitionskosten, maximal förderfähige Investitionskosten von 50.000 Euro pro Wohneinheit | Smarte Steckdosen, Lichtsteuerung, Heizungssteuerung und viele weitere Produkte |
KfW-Kredit 455-E: Zuschuss Einbruchschutz | Einzelmaßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern | Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent auf die restlichen Investitionskosten - maximale Investitionskosten von 15.000 Euro | Tür-Fensterkontakte, smarte Sirenen, Kameras und viele weitere Produkte |
BEG EM: über BAFA: Einzelmaßnahmen Energieeffizienz | Einzelmaßnahmen an Gebäuden, die zur Energieeffizienz beitragen | Bis zu 15 Prozent Zuschuss auf maximale Investitionskosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr (mindestens 2.000 Euro Investitionskosten) | Smarte Heizungssteuerung, Touch-Display, Steckdosen, Tür-Fensterkontakte, Bewegungsmelder und viele weitere Produkte |
Wie kann man die Kredite und Zuschüsse sichern?
Wie sich die Kredite und Zuschüsse einer Smart-Home-Förderung beantragen lassen, ist vom jeweiligen Programm abhängig. Wir zeigen Ihnen, wie und wann Sie die Förderungen beantragen.
Wo kann ich eine BAFA- oder KfW-Förderung beantragen?
Die Förderung oder der Zuschuss für das Smart Home lässt sich je nach Programm entweder bei der KfW oder dem BAFA beantragen. Für die Antragstellung ist daher die Maßnahme entscheidend, um sich die Smart-Home-Förderung zu sichern.
KfW-Kredite beantragen Sie in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Hausbank. Zuschüsse der KfW lassen sich hingegen über das Zuschussportal der KfW sichern.
Möchten Sie beispielsweise eine Förderung für eine Heizung beantragen und ist dies eine Einzelmaßnahme im Wohngebäude, sind die Fördermittel bei der BAFA als Einzelmaßnahme zu beantragen. Erfolgt der Austausch der Heizung im Rahmen einer großen Sanierung des Hauses, nutzen Sie zum Beispiel das KfW-Programm 261 und erhalten ein günstiges Darlehen.


Wie viel BAFA- oder KfW-Förderung ist möglich?
Wie viel bei einer Smart-Home-Förderung möglich ist, ist vom entsprechenden Programm der KfW oder dem BAFA abhängig. Nutzen Sie beispielsweise den KfW-Kredit 159, um Barrieren abzubauen und altersgerecht umzubauen, und setzen Sie dafür unter anderem Smart Home ein, ist ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro möglich.
Wann ist eine BAFA- oder KfW-Förderung zu beantragen?
Der Antrag für die KfW-Förderung oder den Zuschuss durch das BAFA ist vorab zu stellen. Das bedeutet, dass noch vor der Auftragsvergabe an Dienstleister ein Antrag bei der entsprechenden Stelle gestellt und bewilligt werden muss.
Übersicht Smart-Home-Förderung und Antragstellung
BEG-Einzelmaßnahmen | KfW-Förderung | Steuerliche Förderung | |
---|---|---|---|
Zeitraum für Antrag | Vor der Auftragsvergabe | Vor der Auftragsvergabe | Nach Abschluss der Maßnahme |
Art der Förderung | Zuschüsse | Kredite und Zuschüsse | Minderung der Steuerlast |
Möglichkeit der Antragstellung | Online über die Informationsseite vom BAFA | Kredite über Finanzierungspartner (beispielsweise Hausbank) Zuschüsse über das Zuschussportal der KfW |
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung |
Förderungshöhe | Abhängig von Programm | Abhängig von Programm | 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt, maximal 40.000 Euro |
Mehr zu den Maßnahmen, Förderungshöhen und möglichen Maßnahmen erfahren Sie auf den Informationsseiten: Informationsseite KfW und Informationsseite BAFA.